Sie sind länger wie 8 Wochen arbeitslos?
- Sie haben einen Rechtsanspruch auf Erteilung eines Vermittlungsgutscheins durch die Bundesagentur für Arbeit (bei ALGII-Empfängern ist es eine Kannbestimmung).
- Sie suchen ein neues, sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis (mehr als 15 Stunden pro Woche und länger als 3 Monate) in Festanstellung.
Dann bewerben Sie sich bei uns!

