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Sie sind länger wie 8 Wochen arbeitslos?

 

  • Sie haben einen Rechtsanspruch auf Erteilung eines Vermittlungsgutscheins durch die Bundesagentur für Arbeit (bei ALGII-Empfängern ist es eine Kannbestimmung).

 

  • Sie suchen ein neues, sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis (mehr als 15 Stunden pro Woche und länger als 3 Monate) in Festanstellung.

 

 

Dann bewerben Sie sich bei uns!